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Wellensittich zugeflogen

Wellensittich zugeflogen? Hier erfährst du in aller Kürze die wichtigsten Punkte zum richtigen Umgang mit Fundwellis inklusive einer Checkliste.

Es ist nicht ungewöhnlich, wenn dir in den Sommermonaten ein Wellensittich zufliegt. Angelockt durch das Gezwitscher der eigenen Tiere finden Ausreißer häufig den Weg zu Vogelhaltern. Oft kommt es allerdings auch vor, dass man von Bekannten oder Kollegen angesprochen wird, denen ein Wellensittich zugeflogen ist. Ganz dem Motto: „Du hast doch Wellis, dann kannst du doch…“ Doch was ist bei Fundwellensittichen zu beachten?

Unterbringung von Fundwellensittichen

Vogelhalter können oft schnell aushelfen und einen Käfig für den sicheren Transport verleihen.

Wichtig bei der Unterbringung von Fundwellensittichen ist vor allem, dass die Tiere keine Chance haben, erneut zu entfliegen. Eine Schachtel oder ein ungekippter Mülleimer sind nur kurzfristige Maßnahmen, um einen Welli am erneuten entfliegen zu hindern. Daher sollte umgehend ein Käfig organisiert werden. Neben der sicheren Verwahrung kann in einem Käfig der Gesundheitszustand des Fundtieres besser beobacht werden und Futter und Wasser sind leichter auszutauschen. Selbstverständlich sollten Fundwellis vorerst keinen Kontakt zu den eigenen Wellensittichen haben. Für die erste Unterbringung muss man keinen Käfig kaufen. Hier reicht als Übergangslösung auch ein alter Käfig.

 

Erstversorgung von Fundwellensittichen

Als wichtigster Punkt gilt die Erstversorgung des Fundtieres. Häufig sieht man den Vögeln schon an, dass es ihnen nicht gut geht. Dann ist keine Zeit zu verlieren! Der Wellensittich muss umgehend zu einem vogelkundigen Tierarzt! Aber auch scheinbar noch fitte Tiere sollte man schnellstmöglich in einer Vogelpraxis untersuchen lassen.

Glück gehabt: der arme Kerl wurde gerade noch rechtzeitig zum vogelkundigen Tierarzt gebracht und dann wochenlang medikamentös behandelt.

Oft werde ich von Findern um Rat gebeten. Auf den Fotos, die mir geschickt werden, sieht man völlig entkräftete Wellis. Aber in erfahrene Hände geben? Geld in ein fremdes Tier stecken? Nein! Leider musste ich in den letzten Jahren schon oft vorm PC sitzen und Wellis beim Sterben „zugucken“. Daher mein dringender Appell: Bringt Fundwellis immer als erstes zu einem vogelkundigen Tierarzt! Parallel dazu kann man sich Hilfe und Tipps durch erfahrene Halter suchen.

Ist nicht euch, sondern einem Bekannten ein Wellensittichen zugeflogen, drängt ebenfalls auf einen unverzüglichen Besuch in der nächsten Vogelpraxis. Oftmals geht es um Leben und Tod! „Mit etwas Futter wird der sich schon erholen„, „er ist zu schwach für einen Transport„, „hab gerade kein Geld für so was“ oder „heute hab ich schon andere Termine“ kostet zugeflogenen Wellensittichen oft das Leben!

Wer das Tier nicht ärztlich versorgen lassen kann, sollte es schnellstmöglich in einem Tierheim mit tierärztlicher Versorgung abgeben. Zwar sind viele Tierärzte in Tierheimen nicht auf Vögel spezialisiert, aber für die Erstversorgung besser gerüstet als viele Finder.

Rechtliche Grundlagen bei Fundwellensittichen

Ist der Wellensittich professionell erstversorgt, muss man sich leider mit einigen bürokratischen Vorgängen beschäftigen. Denn ein zugeflogener Wellensittich gehört einem nicht (sofort). Zwar werden die wenigsten Fundwellis im Sommer vermisst (ich sage nur „Sommerurlaub“), aber das Gesetz ist hier eindeutig.

Der Finder muss folgende Meldungen machen: 1. dem nächstgelegenen Tierheim den Fund melden und 2. den Fund auf dem nächsten Polizeirevier aufnehmen lassen. Erfahrungsgemäß freuen sich Polizisten extrem dolle, wenn sie sich mit Fundanzeigen entflogener Wellis beschäftigen dürfen… *Ironie* Aber Gesetz ist Gesetz (§965 BGB Anzeigepflicht des Finders).

Wir Wellensittichhalter kommen meistens nach diesem Schritt ins Spiel. Nämlich wenn wir von einem Finder, dem ein Wellensittich zugeflogen ist, um Hilfe gebeten wurden bei der Aufnahme und Versorgung. Es ist daher wichtig, dass wir bei der Übergabe den Finder an seine Anzeigepflicht erinnern und (sofern nicht schon gemacht) auch Adressdaten austauschen. Der Finder hat per Gesetz nämlich die sogenannte Verwahrungspflicht von mindestens sechs Monaten nach Anzeige des Fundes (§966 Verwahrungspflicht). Nun kann sich jeder vorstellen, dass man einen Wellensittich nicht Monate lang alleine in einem ungedrehten Mülleimer halten sollte.

Weitervermittlung von Fundtieren

Weitervermittlung unter Vorbehalt ist möglich – fordert aber eine lückenlose Dokumentation.

Erst nach dem Ablauf von sechs Monaten erwirbt der Finder das Eigentum an dem Fundtier (§ 973 Eigentumserwerb des Finders). Die Vermittlung von Fundwellensittichen kann aber (zum Wohle des Tieres) unter Vorbehalt erfolgen. Bei der Vermittlung muss dies allen Beteiligten bewusst sein und schriftlich festgehalten werden. Das gilt sowohl, wenn du als Vogelhalter das Tier direkt vom Finder aufnimmst und nach der Eingangsuntersuchung in deinen Schwarm integrierst, als auch wenn du nur als temporäre Pflegestelle fungierst und das Tier weitervermittelst. Am besten hält man alles in sogenannten Schutzverträgen fest. Einen Vordruck gibt es hier.

Sollte sich der Eigentümer innerhalb dieses Zeitraumes melden, ist er verpflichtet für entstandene Kosten aufzukommen. Das gilt sowohl für Tierarztrechnungen als auch für eine angemessene Tagspauschale für die Versorgung des Tieres. Leider kann man davon aussgehen, dass circa zwei Wochen nach dem Fund eines Wellensittichs keiner mehr nach seinem Tier sucht. Ein Blick in die Kleinanzeigen oder ein Aushang an öffentlichen Plätzen in der Nähe kann nicht schaden, lockt aber oft Schmarotzer an. Daher am besten kein Foto und keine Hinweise wie „Ringnummer xyz“ oder „beringt/unberingt“ veröffentlichen. Allgemeine Angaben wie „Wellensittich (blau) gefunden am TT/MM/JJ“ und eine Telefonnummer/ Emailadresse reichen aus, um gegebenfalls den wahren Besitzer zur Kontaktaufnahme zu bewegen.

Wellensittich zugeflogen – Checkliste im Überblick

 

 

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